In vielen Unternehmen werden diverse Zuschlagsarten gewährt. Die bekanntesten sind Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge sowie Überstundenzuschläge. Oftmals sind sich Arbeitgeber schon gar nicht sicher, ob sie überhaupt verpflichtet sind, derartige Zuschläge zu gewähren. Ein Anspruch des Arbeitnehmers kann sich dabei aus dem Gesetz, dem Arbeitsvertrag, einer betrieblichen Übung oder in aller Regel aufgrund eines Tarifvertrages ergeben.
Dann ergibt sich aber bereits die nächste Frage, ob ein bestimmter Tarifvertrag überhaupt auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet und der Arbeitgeber damit verpflichtet ist, die Zuschläge zu gewähren oder ob es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Ist schließlich geklärt, dass ein Anspruch besteht, ergeben sich bereits die nächsten Probleme. Kann der jeweilige Zuschlag steuer- und beitragsfrei abgerechnet werden? Sind die Steuerbefreiungen auch kumulativ anwendbar, wenn z.B. ein Feiertag auf einen Sonntag fällt?
Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gewährung von Zuschlägen und zeigt das Verhältnis zwischen Gesetz, Tarifvertrag und Arbeitsvertrag in Bezug auf die Anspruchsgrundlagen. Dabei geht der Referent auch auf die Fragen ein, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Zuschläge bei der Berechnung des Urlaubsentgelts berücksichtigt werden müssen und ob Zuschläge auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden können. Vervollständigt wird das Thema durch die Beleuchtung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abrechnung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen sowie Überstundenzuschlägen.
Inhalte:
Gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge sowie Überstundenzuschläge
Berücksichtigung von Zuschlägen bei der Berechnung des Urlaubsentgelts sowie der Zusammensetzung des gesetzlichen Mindestlohns
Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von Tarifverträgen und Beispiele aus der Praxis
Steuerfreiheit von SFN-Zuschlägen nach § 3b EStG und sozialversicherungsrechtliche Handhabung
Besonderheiten bei der steuerlichen Bemessung, insbesondere Berechnung des Grundlohns sowie kumulative Anwendbarkeit von Steuerbefreiungsvorschriften
Teilnehmer
Inhaber, leitende Angestellte und Mitarbeiter von Kanzleien und Unternehmen
Voraussetzungen
Keine DATEV-Programmkenntnisse erforderlich
Hinweis
Dieses Seminar ist auch Bestandteil der „Online-Seminarreihe Aktuelles Steuer- und Bilanzrecht für Mitarbeiter“, Ausgabe September 2018.
Dauer
ca. 2,5 Stunden
Wir bitten Sie, sich etwa 15 - 30 Minuten vor Beginn des Seminars im Seminarraum im Internet einzufinden.
meinSkript
…kann mehr als eine klassische Seminarunterlage. meinSkript verfügt über ergänzende Funktionen, die die Unterlage zu einem wertvollen Begleiter während und nach dem Seminar machen.
Aktuell. Persönlich. Flexibel.
Oft werden im Seminar durch Fragen der Teilnehmer, kurzfristige Urteile, etc. spontan weitere Fragestellungen und seminarbezogene Inhalte durch den Referenten behandelt, die auch für Ihre Berufspraxis wichtig sind. Ab sofort ist es möglich alle für Sie zusätzlich relevanten Informationen ganz einfach in die bestehende Begleitunterlage zu integrieren!
Jeder Teilnehmer kann während des Seminars seine persönlichen Notizen vornehmen. Diese werden am Ende des Seminars mit möglichen Ergänzungen des Referenten zusammengeführt und für Sie bereitgestellt. So erhalten Sie Ihre ganz persönliche Begleitunterlage mit Ihren individuellen Anmerkungen. Auch im Nachgang können Sie die Notizfelder noch bearbeiten.
Sie sehen, meinSkript ist eine digitale Seminarunterlage mit vielen Zusatzfunktionen.
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Gunter Schwanke
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Herr Gunther Schwanke, Rechtsanwalt in Nürnberg, ist seit 2011 in der auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei BECK in der Metropolregion Nürnberg tätig. Seit 2015 ist Rechtsanwalt Schwanke geschäftsführender Partner der Kanzlei und betreut Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Im Jahr 2011 hat Rechtsanwalt Schwanke die theoretischen Kenntnisse zum Erwerb des Titels "Fachanwalt für Steuerrecht" erfolgreich nachgewiesen.
Seit einigen Jahren ist Herr Schwanke neben der anwaltlichen Tätigkeit als Referent in der Fortbildung und als Autor tätig. Zu verschiedenen arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Themen erstellte und moderierte er zahlreiche Online- und deutschlandweite Präsenzseminare.
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